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  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Orts- und Familienzuschlag, Zählkinder nach Kindergeldrecht, Orts- und Familienzuschlag der Stufe V stellt einen Ortszuschlag dar, der von der familiären Situation unabhängig ist, Gewährung nur der Differenz der Stufe 2 zur Stufe 1 des Orts- und Familienzuschlag in Konstellationen, in denen zwei Beamte je Anspruch auf kindbezogene Beträge des Orts- und Familienzuschlags haben, ist rechtswidrig, Der auf den Orts- und Familienzuschlag der Stufe V entfallende Betrag darf nicht in Abzug gebracht werden, Zählkinder, Kindergeldberechtigung, Besitzstandsrückrechnung, Differenzberechnung, Gestaltungsspielraum, Kostenverteilung

    Urteil vom 28.07.2026 – M 5 K 24.1076

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Orts- und Familienzuschlag, Zählkinder nach Kindergeldrecht, Orts- und Familienzuschlag der Stufe L stellt einen Ortszuschlag dar, der von der familiären Situation unabhängig ist, Gewährung nur der Differenz der Stufe 2 zu Stufe 1 des Orts- und Familienzuschlag in Familien, bei welchen zwei Beamte je Anspruch auf kindbezogene Beträge des Orts- und Familienzuschlags haben, ist rechtswidrig, Der auf den Orts- und Familienzuschlag der Stufe L entfallende Betrag darf nicht in Abzug gebracht werden, Zählkinder, Teilzeitberücksichtigung, Kindergeldberechtigung, Differenzberechnung, Familienkonstellation, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Urteil vom 01.07.2026 – M 5 K 23.5422

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Schlagworte Schlagworte
  • bei welchen zwei Beamte je Anspruch auf kindbezogene Beträge des Orts- und Familienzuschlags haben
  • Besitzstandsrückrechnung
  • Der auf den Orts- und Familienzuschlag der Stufe L entfallende Betrag darf nicht in Abzug gebracht werden
  • Der auf den Orts- und Familienzuschlag der Stufe V entfallende Betrag darf nicht in Abzug gebracht werden
  • Differenzberechnung
  • Familienkonstellation
  • Gestaltungsspielraum
  • Gewährung nur der Differenz der Stufe 2 zu Stufe 1 des Orts- und Familienzuschlag in Familien
  • Gewährung nur der Differenz der Stufe 2 zur Stufe 1 des Orts- und Familienzuschlag in Konstellationen
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • in denen zwei Beamte je Anspruch auf kindbezogene Beträge des Orts- und Familienzuschlags haben
  • ist rechtswidrig
  • Kindergeldberechtigung
  • Kostenverteilung
  • Orts- und Familienzuschlag
  • Orts- und Familienzuschlag der Stufe L stellt einen Ortszuschlag dar
  • Orts- und Familienzuschlag der Stufe V stellt einen Ortszuschlag dar
  • Teilzeitberücksichtigung
  • Zählkinder
  • Zählkinder nach Kindergeldrecht
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